GENOSSENSCHAFT
Lingen Unverpackt ist genossenschaftlich organisiert. Das bedeutet, dass hinter dem Laden nicht einzelne Personen stehen, sondern eine Gemeinschaft mit vielen Menschen. Wichtige Entscheidungen werden in der jährlichen Generalversammlung gemeinschaftlich zum Wohl der Genossenschaft getroffen.
Einkaufen kann im Lingen Unverpackt selbverständlich jeder, egal ob eine Beteiligung an der Genossenschaft gezeichnet wurde oder nicht. Wir freuen uns über jeden, der unser Projekt mit seinem Einkauf unterstützt!
BEREITS MITGLIED?
FRAGEN & ANTWORTEN
Wir haben den Eindruck, dass plastikfrei(er) zu leben und künftigen Generationen gegenüber verantwortungsvoller und nachhaltiger zu handeln ein Thema ist, das sehr viele Menschen bewegt. Deshalb haben wir „Lingen Unverpackt“ als Genossenschaft gegründet, um so viele Emsländer wie möglich aktiv mit einzubeziehen. Die Mitglieder entscheiden mit ihrer Stimme in der jährlichen Generalversammlung über die weitere Ausrichtung des Ladens und die personellen Führungsorgane, was uns stark von einem inhabergeführten Unternehmen unterscheidet. Jedes Mitglied bekommt nur ein einziges Stimmrecht, egal wie viele Anteile gezeichnet werden. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch mehr Kapital mehr Einfluss genommen werden kann.
Jeder kann zum Gelingen des „Unverpackt-Projekts“ durch den Kauf eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile beitragen. Ein Anteil kostet 100 €, beim ersten Anteil wird zudem ein Startgeld von 50 € fällig, mit dem wir die Verwaltungskosten für die Genossenschaft finanzieren. Frühestens nach fünf Jahren kann der Anteil gekündigt werden. Sofern die Genossenschaft Gewinne erzielt, fließen die Gewinne zu 50 % in die Genossenschaft, der andere Teil wird an die Mitglieder ausgezahlt. Hierfür ist es wichtig zu wissen, dass im Vordergrund einer Genossenschaft stets der Förderzweck steht und nicht die Zahlung einer Rendite. Für Lingen Unverpackt bedeutet dies, dass wir in erster Linie eine Möglichkeit schaffen wollen, unverpackt einzukaufen und einen Ort des Austausches bieten möchten. Dennoch wird das Geschäft mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Wenn ihr Euch entschließt, Mitglied der Genossenschaft zu werden, erwerbt ihr ein Stimmrecht, ganz gleich wie viele Anteile gezeichnet werden. Die Genossen sind Eigentümer und Kunde zugleich, was aber nicht bedeutet, dass Menschen, die nicht Genosse werden möchten, nicht bei uns einkaufen können. Dennoch zählen wir auf unsere Gemeinschaft: denn nur, wenn die Mitglieder der Genossenschaft auch einkaufen, ist das Konzept tragfähig.
Die laufenden Geschäfte der Genossenschaft werden durch den Vorstand geführt. Dieser wurde erstmals mit der Gründung der Genossenschaft gewählt (im September 2019) und wurde für drei Jahre bestellt. Nach Ablauf dieser Zeit wird ein neuer Vorstand gewählt, dieser muss aus mindestens 2 Personen bestehen. Wenn ihr Fragen an den Vorstand habt, ist dieser unter der Mailadresse info@lingen-unverpackt.de oder im Laden zu erreichen.
Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen, er wurde ebenfalls erstmalig im September 2019 gewählt. Im Aufsichtsrat tritt jedes Jahr eine Person aus und wird durch eine neue Person aus den Reihen der Genossenschaft ersetzt. Im Rahmen der Einladung zur Generalversammlung werden die Bewerber angefragt.
Die Arbeit des Vorstandes unterliegt zudem der Prüfung durch einen unabhängigen Prüfverband für Genossenschaften. Diese Prüfung erfolgt zum Schutz der Mitglieder, es wird überprüft, ob alle Handlungen in der Genossenschaft richtig ausgeführt wurden. Lingen Unverpackt hat sich dem Prüfungsverband für kleine und mittelständische Genossenschaften „PkmG“ angeschlossen. Da es sich bei Lingen Unverpackt um eine kleine Genossenschaft handelt, erfolgt die Prüfung alle zwei Jahre.
Spätestens eine Woche vor der Generalversammlung liegt der Jahresabschluss inkl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang in den Räumen von Lingen Unverpackt aus. Ferner wird er im internen LogIn Bereich für die Genossen hochgeladen. Gleiches gilt für den Prüfbericht des Prüfverbandes, der im zweijährlichen Rhythmus erstellt wird.
Unsere Satzung findet ihr hier: Satzung Lingen Unverpackt eG
Dann füllt bitte die Beitrittserklärung vollständig aus und sendet uns diese unterzeichnet per Post oder per Mail zu. Dieses gilt als formeller Antrag. Über die Annahme der Beitrittserklärung erhaltet Ihr von uns eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung und den Kontoinformationen. Wichtig zu wissen: Mit dem Ausfüllen der Beitrittserklärung geht ihr kein Risiko ein, denn auch im weiteren Geschäftsverlauf ist die Haftung auf die Höhe des Geschäftsanteils beschränkt, eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen.